Wer zahlt die Rohrreinigung? Mieter, Vermieter, Versicherung
Die wichtigsten Grundsätze zu Zuständigkeit und Kosten – und warum eine Dokumentation des Einsatzes hilft.
Redaktion Rohrreinigung-Schnell ·

In der Mietwohnung ist der Abfluss verstopft – und schnell stellt sich die Frage, wer die Rechnung bezahlt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend ist, wo die Verstopfung sitzt und wer sie verursacht hat. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Grundsatz: Der Vermieter ist für die Leitungen zuständig
Der Vermieter muss die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten – dazu gehören auch die Abwasserleitungen. Liegt die Ursache in der Hausleitung, etwa in einem gemeinsamen Fallrohr oder in der Grundleitung, trägt in der Regel der Vermieter die Kosten.
Wann der Mieter die Rohrreinigung zahlen muss
Hat der Mieter die Verstopfung nachweislich selbst verursacht – zum Beispiel durch Feuchttücher, Essensreste oder Fett –, kann der Vermieter die Kosten von ihm verlangen. Den Nachweis muss in der Regel der Vermieter führen. Bei gemeinsamen Leitungen im Mehrfamilienhaus ist das oft schwer, weil nicht klar ist, aus welcher Wohnung die Ursache stammt.
Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Ob sie auch für eine Rohrreinigung gilt, ist umstritten und hängt von der genauen Formulierung ab. Im Zweifel lohnt ein Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage beim Mieterverein.
Was tun im Notfall?
- Vermieter oder Hausverwaltung informieren, am besten schriftlich oder per E-Mail.
- Ist niemand erreichbar und droht ein Schaden, darf ein Notdienst gerufen werden, um Schlimmeres zu verhindern.
- Einsatz dokumentieren lassen: Wo saß die Verstopfung, was war die Ursache? Wir halten das auf Wunsch fest.
Und die Versicherung?
Die reine Beseitigung einer Verstopfung übernimmt eine Versicherung meist nicht. Anders kann es bei Folgeschäden aussehen: Ein Rohrbruch kann über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein, Schäden an Möbeln über die Hausratversicherung. Rückstauschäden sind oft nur mit Elementarschutz versichert. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, was Ihr Vertrag abdeckt.
Eigentümer und Grundleitung
Für die Leitung vom Haus bis zum öffentlichen Kanal ist in der Regel der Grundstückseigentümer verantwortlich. Wo genau die Grenze zum öffentlichen Kanal liegt, regelt die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde. Wiederkehrende Verstopfungen in der Grundleitung sind ein guter Anlass für eine Kanal-TV-Untersuchung.




