Verstopfung in der Mietwohnung: Wen zuerst anrufen?
Vermieter, Hausverwaltung oder Notdienst – in welcher Reihenfolge Sie im Ernstfall vorgehen und was Sie dokumentieren sollten.
Redaktion Rohrreinigung-Schnell ·

In der Mietwohnung ist das WC blockiert oder in der Dusche steht Abwasser. Dürfen Sie selbst jemanden rufen, oder muss das der Vermieter tun? Die Antwort hängt davon ab, wie dringend es ist. Dieser Beitrag beschreibt ein sinnvolles Vorgehen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Fall 1: Es ist akut – Wasser tritt aus
Läuft Abwasser über oder steigt es weiter, geht es darum, Schaden abzuwenden. Dann gilt:
- Zulauf stoppen: nicht spülen, Eckventil zu, Nachbarn über Ihnen bitten, kein Wasser laufen zu lassen.
- Vermieter oder Hausverwaltung anrufen. Viele Verwaltungen haben eine Notfallnummer – sie steht oft im Hausflur oder im Mietvertrag.
- Niemand erreichbar? Dann dürfen Sie in einem echten Notfall selbst einen Notdienst rufen, um Schlimmeres zu verhindern. Notieren Sie, wann Sie wen zu erreichen versucht haben.
- Danach schriftlich informieren – per E-Mail, mit Uhrzeit und Fotos.
Fall 2: Es ist lästig, aber nicht akut
Ein Waschbecken läuft langsam ab, ein zweites WC funktioniert. Dann ist der Vermieter der erste Ansprechpartner. Melden Sie den Mangel schriftlich und geben Sie ihm Gelegenheit, selbst jemanden zu beauftragen. Wer ohne Not eigenmächtig beauftragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Kleinere Verstopfungen im eigenen Siphon können Sie vorher selbst versuchen zu lösen – wie, steht in Abfluss verstopft: Was Sie in 10 Minuten selbst schaffen.
Woran Sie erkennen, wessen Leitung betroffen ist
Das ist für die spätere Kostenfrage wichtig – und lässt sich oft schon am Symptom ablesen:
- Nur ein Ablauf in Ihrer Wohnung ist betroffen. Die Verstopfung sitzt wahrscheinlich in Ihrer Wohnung.
- Wasser steigt bei Ihnen, obwohl Sie nichts benutzen. Es kommt aus anderen Wohnungen: Das gemeinsame Fallrohr ist dicht.
- Auch Nachbarn haben Probleme. Die Ursache liegt in der Hausleitung.
Sagen Sie uns das beim Anruf. Es hilft uns, das richtige Gerät mitzubringen.
Was Sie festhalten sollten
- Fotos vom Wasserstand und von betroffenen Gegenständen.
- Uhrzeiten: Wann ist es aufgefallen, wann haben Sie wen angerufen?
- Den Befund des Technikers: Wo saß die Verstopfung, was war die Ursache? Wir dokumentieren das auf Wunsch schriftlich.
Dieser Befund ist die Grundlage dafür, wer am Ende zahlt. Als grobe Richtschnur gilt: Für die Leitungen des Hauses ist der Vermieter zuständig; hat ein Mieter die Verstopfung nachweislich selbst verursacht, kann er in Anspruch genommen werden. Im Streitfall hilft der Mieterverein weiter.
Für Vermieter und Hausverwaltungen
Kommt es im selben Strang immer wieder zu Verstopfungen, liegt es selten an den Mietern. Eine Kanal-TV-Untersuchung zeigt, ob Ablagerungen, ein Versatz oder ein Rohrschaden die Ursache sind – und erspart den nächsten Notfall.




